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Wohnsitz Änderung


Volltext

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Verfahrensablauf

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

  • aus dem Ausland zuziehen oder
  • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes


Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518