Amt Meyenburg | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBibliothek | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur Startseite
 

Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung


Volltext

Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Voraussetzungen

Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.


Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.


Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518