Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Volltext
Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
- Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
Voraussetzungen
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
- Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
- Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
Bearbeitungsdauer
- Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
- Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Fristen
- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
- Schriftformerfordernis: nein
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Fachlich freigegeben am
15.10.2020Zuständige Stelle
IHK
Ansprechpunkt
IHK Potsdam:
Sara Wenzel
Tel. 0331 2786-271
IHK Ostbrandenburg:
Peggy Keuchel
E-Mail: keuchel@ihk-ostbrandenburg.de
Tel: 0335 5621-1519
IHK Cottbus:
Erstellung der Bescheinigungen;
Nadine Jurk
E-Mail: nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-1253
Tina Leyh,
E-Mail: tina.leyh@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-1106
Unterrichtung durch das IHK-Bildungszentrum:
Frank Westenweller-Hundeck
E-Mail: westenweller@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-2704
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
Breite Straße 2 a-c
14467 Potsdam
0331 2786-0