Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft
Volltext
Berufsbezeichnungen, Zusätze oder Wortverbindungen nach § 1 (BbgArchG) dürfen im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder in der Firma einer Kapitalgesellschaft geführt werden, wenn die Gesellschaft in ein besonderes Verzeichnis bei der Architektenkammer (Gesellschaftsverzeichnis) eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft nach § 8 (BbgArchG) hierzu berechtigt ist. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
- Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
- bei Partnerschaftsgesellschaften: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister
- bei eingetragenen Unternehmen: einen Handelsregisterauszug
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß §10 BbgArchG (Versicherungsschein in Kopie)
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Liste aller Gesellschafter mit Angaben zur jeweiligen Berufszugehörigkeit
- Kopie Einzahlungsbeleg
Voraussetzungen
Für die Eintragung müssen Sie, je nachdem ob es sich um eine Partnergesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Kapitalgesellschaft
In das Verzeichnis für Kapitalgesellschaften der Architektenkammer Brandenburg können Gesellschaften auf Antrag eingetragen werden,
- die ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Brandenburg haben,
- deren Beteiligte natürliche Personen sind, die freiberufliche Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung im Bauwesen erbringen,
- deren Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder Vorstände in die Architektenliste eingetragen sind,
- deren in die Architektenliste eingetragenen Mitglieder sowohl die Mehrheit des Kapitals als auch die Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen innehaben,
- deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach eine treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen unzulässig ist und
- deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden.
- für sich oder die Partner und Partnerinnen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personenschäden von mindestens 1.500.000 Euro und sonstige Schäden von mindestens 300.000 Euro absichern. Sie muss eine fünfjährige Nachhaftung enthalten.
Eventuelle Aktien müssen auf die Namen der Mitglieder lauten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Antragsgebühr in das Gesellschaftsverzeichnis: 510,00 €
Verfahrensablauf
Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Die Architektenkammer bestätigt der antragstellenden Person binnen eines Monats den Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen. Über den Antrag wird binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden.
Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Eintragung in die Architektenliste. Der Eintragungsausschuss besteht aus der den Vorsitz führenden juristischen Person und der erforderlichen Zahl von Beisitzenden. Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit der den Vorsitz führenden Person oder deren Vertretung und vier Besitzenden, von denen mindestens zwei Beisitzende der Fachrichtung der antragstellenden Person angehören müssen.
Hinweis: Den Antrag auf Eintragung einer Partnergesellschaft muss der zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partner oder die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partnerin stellen.
Bearbeitungsdauer
binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen
Fristen
3-Monats-Frist
Formulare/Schriftformerfordernis
Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen zum Eintragungsverfahren können Sie über die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer erfahren.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
29.04.2019Zuständige Stelle
Brandenburgische Architektenkammer
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
0331 27591-0