Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
Volltext
Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet.
Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:
- Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
- Niveau (z. B. Bachelor, Master)
- Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
- Profil
Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).
Hinweis:
Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.
Rechtsgrundlage(n)
Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule
Erforderliche Unterlagen
abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:
- Vorlesungsinhalte (Stoffinhalte) bzw. Modulbeschreibungen
- Anzahl der Semesterwochenstunden
- aktuelle Leistungsübersicht oder –bescheinigung bzw. Nachweise von besuchten, aber noch nicht bewerteten Lehrveranstaltungen
- Unbedenklichkeitserklärung der bisherigen Hochschule
Voraussetzungen
Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer
Verfahrensablauf
Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der entsprechenden Hochschule ein.
- Die Hochschule bzw. der Prüfungsausschuss überprüft die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen.
- Schriftlich erhalten Sie dann den Anerkennungsbescheid oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Fristen
Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Universität Potsdam
- Europa-Universität Viadrina
- BTU Cottbus
- Filmuniversität Babelsberg
- Fachhochschule Potsdam
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Technische Hochschule Wildau
- Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
- Vorherige Auskünfte von Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
12.07.2019Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
das Landesprüfungsamt
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0