Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Volltext
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Fristen
Keine.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Brandenburg
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen
- „Anabin“–Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise
Fachlich freigegeben am
22.06.2023;12.07.2019Zuständige Stelle
Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Dezernat G1
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Tel.: +49 (0)331 8683-802
Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801