Stadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur Startseite
 

Steuerberater Bestellung


Volltext

Die Bestellung als Steuerberater/in gemäß § 40 StBerG erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung bzw. nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in nach amtlichem Vordruck.
  • Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses  der Belegart O (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG) zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Steuerberaterkammer Brandenburg)

Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
  • ein Passbild
  • Berufshaftpflichtversicherungsnachweis

Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:

  • eine Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn verhängt worden sind und ob disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn anhängig sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate anhängig waren
    Für Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind:
  • Bescheinigung der für ihn zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen ihn rechtfertigen

Nachweis der Zahlung der Bestellungsgebühr


Voraussetzungen

  • Bestehen der Steuerberaterprüfung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis der Belegart O (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bestellung StB: EUR 150

Wiederbestellung StB: EUR 180


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen.

  • Überweisung der Bestellungsgebühr/Wiederbestellungsgebühr
  • Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
  • Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der Angaben des Bewerbers auf Vollständigkeit und Richtigkeit; ggf. weitere erforderliche Ermittlungen vor der Entscheidung über die Bestellung
  • Vereinbarung eines Bestellungstermins
  • Bestellung und Aushändigung der Bestellungsurkunde

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Antrag auf Bestellung / Wiederbestellung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Brandenburg


Fachlich freigegeben am

01.08.2019

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0