Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
Volltext
Als Steuerberatungsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes anerkannt werden:
- Aktiengesellschaften,
- Kommanditgesellschaften auf Aktien,
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
- Partnerschaftsgesellschaften.
Soweit die Gesellschaftsformen wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind ebenfalls:
- Offene Handelsgesellschaften und
- Kommanditgesellschaften
Anträge auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaften, deren Sitz sich im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Brandenburg befinden, sind von der Steuerberaterkammer Brandenburg zu entscheiden.
Mit dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf Anerkennung
Gesellschaftsvertrag/Satzung
Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung
Gesellschafterliste
Berufshaftpflichtversicherungsnachweis
Nachweise, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter zu den zulässigen Personen gemäß § 49 ff. StBerG gehören
Nachweis der Zahlung der Anerkennungsgebühr
Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug
Voraussetzungen
Siehe §§ 49 ff. StBerG
- Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
- mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Kapitalbindung gemäß § 50a StBerG
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Anerkennungsverfahrensgebühr: EUR 550
Verfahrensablauf
Überweisung der Anerkennungsgebühr
Formloser Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
Prüfung durch die Steuerberaterkammer Brandenburg
Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Handelsregister/Partnerschaftsregister
Vorlage eines amtlichen Handelsregisterauszuges/Partnerschaftsregisterauszuges bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
Ausstellung und Zusendung der Anerkennungsurkunde
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Brandenburg
Fachlich freigegeben am
01.08.2019Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Brandenburg
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0