Bannerbild | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Vorkaufsrechtbescheinigung


Volltext

Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung 

Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.


Rechtsgrundlage(n)


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Liegenschaften
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82534