Bannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur Startseite
 

Erschließungsbeitrag


Volltext

Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung) . Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Erschließungsbeiträge
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82525