Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung
Volltext
Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsgebührenordnung der Landestierärztekammer vom 7. November 2012, Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.
- § 41a Heilberufsgesetz des Landes Brandenburg (HeilBerG)
- Weiterbildungsordnung der Landestierärztekammer Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
- die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
- die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
- Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung
- Approbation als Tierärztin / Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr für die Erteilung der Anerkennung: derzeit EUR 100,00
Verfahrensablauf
Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):
- Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer Brandenburg ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
- Die Landestierärztekammer Brandenburg prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Die Landestierärztekammer Brandenburg stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.
Bearbeitungsdauer
maximal 4 Monate
Formulare/Schriftformerfordernis
formlos
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
02.04.2020Zuständige Stelle
Landestierärztekammer Brandenburg (LTK Brandenburg)
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801
Landestierärztekammer Brandenburg
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
0335 28492848