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Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes


Volltext

Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.

Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Anzeige mit folgenden Angaben:

  • Name des Betriebes,
  • Anschrift des Betriebes
  • verantwortliche Person
  • Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung

Voraussetzungen

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus.
  • Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.

Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 14 Tage


Fristen

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.


Formulare/Schriftformerfordernis

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Forst Brandenburg
 


Ansprechpunkt

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4

16866 Kyritz

Tel.: +49339718822         

und

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27

03185 Peitz

Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de


Zuständige Stelle(n)

Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Eberswalder Chaussee 3
15377 Waldsieversdorf
+49 33433 1515100