Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes
Volltext
Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.
Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
- § 17 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
- § 6 Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
- § 1 Abs. 1 Pkt. 9 und 10 Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetztes im Land Brandenburg) BbgFoVGDV)
Erforderliche Unterlagen
Anzeige mit folgenden Angaben:
- Name des Betriebes,
- Anschrift des Betriebes
- verantwortliche Person
- Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung
Voraussetzungen
Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.
Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 14 Tage
Fristen
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
17.07.2023Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Ansprechpunkt
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4
16866 Kyritz
Tel.: +49339718822
und
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27
03185 Peitz
Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de
Zuständige Stelle(n)
Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Eberswalder Chaussee 3
15377 Waldsieversdorf
+49 33433 1515100