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Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind städtebauliche Neuordnungen in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuch (BauGB). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein.

Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht – mit einigen wichtigen Unterschieden – annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.


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Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Leitung Bauamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82511

Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Potsdam
Breite Straße 7a
14467 Potsdam
03342 4266-0