Liste der beratenden Ingenieure Löschung
Volltext
Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.
Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure
Verfahrensablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
02.04.2020Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0