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Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung


Volltext

Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.


Voraussetzungen

Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

¼ der Eintragungsgebühr


Verfahrensablauf

  • die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
  • es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
  • ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen

Bearbeitungsdauer

3 Monate


Fristen

  • Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
  • die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
  • 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0