allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium
Volltext
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht in der Sekundarstufe I (7 bis 10) wird im Klassenverband erteilt. Daneben können einzelne Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich am Gymnasium in eine Einführungs- und eine Qualifikationsphase.
Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einem Oberstufenzentrun (OSZ). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt erworben werden. Diese Schwerpunkte sind Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Entsprechend können folgende Fächer belegt werden:
- Pädagogik und Psychologie in berufsorientierter Ausprägung im Schwerpunkt Sozialwesen,
- Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Maschinentechnik im Schwerpunkt Technik und
- Wirtschaftswissenschaft in berufsorientierter Ausprägung sowie Wirtschaftsinformatik im Schwerpunkt Wirtschaft.
Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)
- Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Erforderliche Unterlagen
Ü5-Verfahren
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
- Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
- Antragsformular
Ü7-Verfahren
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
- Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule
Antragsformular
Voraussetzungen
Ü5-Verfahren
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
- Empfehlung der Grundschule
- Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch
Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
- Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife
Verfahrensablauf
Ü5-Verfahren
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
- Empfehlung der Grundschule
- Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch
Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
- Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife
Bearbeitungsdauer
Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Fristen
Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Ü5-Verfahren:
- Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
- Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium
Ü7-Verfahren
- Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen
Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)
Formulare/Schriftformerfordernis
Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ref. 33
Fachlich freigegeben am
15.06.2020Zuständige Stelle
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Ansprechpunkt
Jeweilige Schule
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Schulamt Neuruppin
Trenckmannstr. 15
16816 Neuruppin
03391 40444-55