ausländische Studienbewerber Zulassung von Bewerbern aus nicht-EU-Ländern
Volltext
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren. Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen oder über uni-assist . Dies gilt für alle Studiengänge.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG (Bewegungsfreiheit)
- § 8 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Erforderliche Unterlagen
- Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
- Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
- Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
- Lebenslauf mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.
Voraussetzungen
- ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
- für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse sowie gegebenenfalls
- die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen.
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich um einen Studienplatz meist im Internet über das Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausdruck in Papierform rechtzeitig an die Hochschule senden.
Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen fordern Sie von der jeweiligen Hochschule an. Das Antragsformular finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.
Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht bei der Hochschule einreichen. Das ist oft online möglich. Die Hochschule entscheidet über Ihre Zulassung und informiert Sie darüber.
Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Informationen zum Nachrückverfahren.
Bearbeitungsdauer
Entscheidung in der Regel bis zum Beginn des Studiensemesters
Fristen
Bewerbungsschluss der meisten Hochschulen: Für das kommende
- Wintersemester: der 15. Juli oder 20. August
- Sommersemester: der 15. Januar
Hinweis: Abweichende Termine sind möglich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Hochschule.
Weiterführende Informationen
- Übersicht über Möglichkeiten und rechtliche Regelungen des Zugangs zu den Hochschulen
- Dtenbank der Kultusminister-Konferenz (anabin)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie wenden sich zur Prüfung ihrer Hochschulzugangsberechtigung an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der sie ein Studium aufnehmen möchten.
Wird das Zeugnis aus dem Herkunftsland nicht anerkannt, erfolgt eine sogenannte Feststellungsprüfung. In ganz Deutschland werden Studienkollegs angeboten, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Sie können diese Prüfung auch umgehen, wenn Sie in Ihrem Heimatland mit dem Studium beginnen und sich dann zum Beispiel nach einem abgeschlossenen Grundstudium an einer deutschen Hochschule bewerben und direkt einsteigen.
Alternativ können Sie ein Studienkolleg in Deutschland besuchen und dort Ihre Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.06.2020Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0