Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung
Volltext
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.
Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Hierzu zählen beispielsweise:
- Meisterprüfung (Meisterbrief) oder eine gleichwertige Berechtigung
- Fortbildungsabschluss mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
- Befähigungsnachweis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Befähigungsnachweis und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
- Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft (Abschlusszeugnis der Fachschule)
- Landesrechtlich geregelter Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses)
- Abschluss der Sekundarstufe I und einer für das Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und danach
erworbene mindestens zweijährige Berufserfahrung (Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe I, Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses und Nachweis über die berufliche Tätigkeit mit Angabe von Art, Dauer und Ort)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie sollten ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Gespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums.
Sie erhalten den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.
Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Weiterführende Informationen
- Universität Potsdam
- BTU Cottbus
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Technische Hochschule Wildau
- Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswal-de (HNEE)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.06.2020Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Ansprechpunkt
Studienberatung der jeweiligen Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0