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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen


Volltext

Bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne haben Sie  als Selbstständiger oder Selbstständige  neben dem Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls auch einen Anspruch auf Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wie z.B.  Mieten oder Kredite.

Das gilt nur für Betriebskosten, die nicht vermieden werden können.

Zudem müssen Sie die Betriebskosten so gering wie möglich halten.

Die Erstattung erfolgt in angemessenem Umfang. 

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis der laufenden nicht gedeckten Betriebskosten
  • Zahlungsnachweise
  • Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung

Voraussetzungen

Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wenn

  • Sie selbstständig sind
  • Ihr Betrieb oder Ihre Praxis während des Tätigkeitsverbots oder der Quarantäne ruht und 
  • Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

16.04.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

 


Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Antragstellung formlos beim LASV unter der E-Mail-Adresse:

IFSG-Entschaedigung@LASV.Brandenburg.de


Weiterführende Informationen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 28930

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
+49 355 28930

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
+49 355 28930