Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
Volltext
Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:
- Prüfungen abnehmen,
- Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
- Zeugnisse erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.
Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.
Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
08.09.2020Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustr. 36
14467 Potsdam
+49 331 8664999