Schloss Meyenburg | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf


Volltext

Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Rechtsgrundlage(n)


Verfahrensablauf

Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.

Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.

Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.


Bearbeitungsdauer

1-6 Monate


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

08.09.2020

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustr. 36
14467 Potsdam
+49 331 8664999