Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBurgturm | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur Startseite
 

Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde


Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.


Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei


Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.


Bearbeitungsdauer

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern


Fachlich freigegeben am

21.10.2020

Zuständige Stelle

Meldebehörden der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518