Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tropenaufenthalten
Volltext
Wenn Sie einen beruflichen Aufenthalt in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 40°nördlicher und 40°südlicher Breite) planen, benötigen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss vor dem Aufenthalt durchgeführt, und nach dem Aufenthalt erneut angeboten werden.
Die Vorsorge dient Ihrer Sicherheit und soll eine Erkrankung bei der Ausübung des Berufes verhindern. Diese kann als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.
Im Rahmen der Vorsorge erhalten Sie eine arbeitsmedizinische Beratung zu:
• klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort,
• speziellen Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln,
• Malaria und Impfprophylaxe.
Wenn es notwendig ist, folgt eine körperliche Untersuchung. Sie stellt sicher, dass ein Tropenaufenthalt Ihren Gesundheitszustand nicht gefährdet.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Folgevorsorgen innerhalb von 24-36 Monaten. Ihr Arbeitgeber muss auch die Folgevorsorgen veranlassen. Hierzu werden Termine mit spezialisierten Ärzten/Kliniken vereinbart. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für Impfungen übernehmen der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
24.09.2020Zuständige Stelle
Ihr Arbeitgeber
Ansprechpunkt
Ihr Arbeitgeber oder Betriebsarzt
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801