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Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen


Volltext

In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.

Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.

Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

  • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
  • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
  • Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
  • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
  • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
  • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.


Voraussetzungen

Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr: 5 – 25 EUR


Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:

  • Senden Sie eine EMail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
  • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
  • Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.

Schriftliches Verfahren:

  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
  • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument.

Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.


Bearbeitungsdauer

  • Wenige Minuten im Onlineverfahren.
  • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.

Fristen

- keine


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formularsatz „Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift“ oder OnlineFormular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:

IHK-Webanwendung für elektronische Ursprungszeugnisse


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

08.10.2020

Zuständige Stelle


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
Breite Straße 2 a-c
14467 Potsdam
0331 2786-0