Blindenführhund
Volltext
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Rechtsgrundlage(n)
- Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
Voraussetzungen
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.
Bearbeitungsdauer
Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
27.11.2020Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Zuständige Stelle(n)
GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880