Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen
Volltext
Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:
- Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 45 und fortfolgende, Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 11 Steuerberatergesetz (StBerG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 76 Absatz 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Erforderliche Unterlagen
In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Voraussetzungen
Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gebührenfrei
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)
Zuständige Stelle
Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften in das Berufsregister, wenn die Steuerberatungsgesellschaften ihren Sitz im Registerbezirk der Steuerberaterkammer Brandenburg haben
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0