Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen
Volltext
Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre
Verfahrensablauf
Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.
Formulare/Schriftformerfordernis
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)
Fachlich freigegeben am
23.07.2021Zuständige Stelle
Für den Widerruf nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ist die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer zuständig.
Zuständige Stelle(n)
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel
03381 25330