Waffenhandel - Erlaubnis beantragen
Volltext
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde.
Der Waffenhandel beinhaltet auch das
- das Verleihen,
- Versteigern,
- Vermieten,
- Verpfänden,
- Verwahren oder
- Befördern von Waffen und Munition.
Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Erhalten können die Erlaubnis
- natürliche Personen (Einzelfirma)
- juristischen Personen. Hierfür benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
- Informationen zum nationalen Waffenregister (NWR) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
- https://polizei.brandenburg.de/liste/antragsformulare-und-ansprechpartner-zum/62400
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Ergänzung Land Brandenburg:
100 – 3.000 Euro
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
17.08.2023Zuständige Stelle
Polizeipräsidium
Formulare/Schriftformerfordernis
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)
Ansprechpunkt
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion
Zuständige Stelle(n)
Polizeidirektion Nord
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin
03391 354-0