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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen


Volltext

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Fristen

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

30.12.2022

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518