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Hochschulvorlesung ohne Einschreibung besuchen


Volltext

Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen. Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden.


Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

Voraussetzungen

  • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
  • Sie haben die Gebühr gezahlt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.
In Ausnahmefällen ist die Gasthörerschaft kostenlos.

Kostenrahmen: [Gebühr]: EUR 15,00 – 46,00


Verfahrensablauf

Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.

Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.

Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.


Fristen

Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.


Hinweise (Besonderheiten)

Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

07.07.2022

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0

Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0

Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0

Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300

Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0