Zusatzhilfen beim Studium erhalten
Volltext
Der Nachteilsausgleich betrifft sowohl Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, als auch Studierende mit Behinderung sowie einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung.
Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert. Das gilt zum einen für die Durchführung Ihres Studiums und zum anderen für alle Leistungsnachweise im Studium:
- Klausuren,
- Referate,
- mündliche Prüfungen,
- Hausarbeiten,
- Berichte und
- Abschlussarbeiten.
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses des jeweiligen Fachbereichs
- Nachweis über die Beeinträchtigung (z.B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen-Bescheid, Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen wegen:
- länger andauernder Krankheit
- körperlicher Beeinträchtigung
- Behinderung
- Lese- und Rechtschreibschwäche
- Schwangerschaft
- Mutterschutz
- Personenfürsorge mit einem Kind im eigenen Haushalt
- Krankheit/Behinderung eines nahen Angehörigen (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten und Partnerinnen/Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. In der Regel ist der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fächer zuständig.
Da der Nachteilsausgleich stets individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch können Sie darlegen, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.
Auch empfiehlt es sich, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen, denn Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.
Hinweis:
Die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts und die Gestaltung angemessener Maßnahmen ist entscheidend vom Einzelfall abhängig.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Fristen
Keine.
Sie können den Nachteilsausgleich nicht rückwirkend beantragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.
Weiterführende Informationen
- Universität Potsdam (UP)
- BTU Cottbus
- Europa-Universität Viadrina (EUV)
- Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Technische Hochschule Wildau
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
07.07.2022Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0