Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Standsicherheit
Volltext
Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
• Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können
• Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
• Sie können Ihre Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur ausüben
• Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik zu stellen.
Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
25.07.2022Zuständige Stelle
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Ansprechpunkt
Bautechnisches Prüfamt
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz
03342 4266-0