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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen


Volltext

Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt


Voraussetzungen

Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt


Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.


Bearbeitungsdauer

max. 3 Monate


Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

15.02.2023

Zuständige Stelle

Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)


Ansprechpunkt

Gemeinde (Tiefbauamt)

Kreis (Tiefbauamt)

Land (Landesbetrieb Straßenwesen)


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Tiefbau, Straßen
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82515