Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Volltext
Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bauantragsunterlagen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Fristen
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.02.2023Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam
0331 866-0