Kahlschlag im Schutzwald
Volltext
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Fristen
Es gibt keine Antragsfrist.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
17.07.2023Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Zuständige Stelle(n)
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
0331 97929-301