Burgturm | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteBibliothek | zur Startseite
 

Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen


Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
     

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
  • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
    • Kontaktdaten 
    • Adresse der Betriebsstätten
       

Voraussetzungen

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

;

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

08.09.2022;26.05.2023

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam
Ahornstraße 18
14482 Potsdam
0331 3703-1