Grabungsgenehmigung beantragen
Volltext
Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:
- Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
- Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
- Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
- Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
- Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel
Voraussetzungen
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.
Verfahrensablauf
Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Hinweise (Besonderheiten)
Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
10.07.2023Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Wünsdorfer Platz 4
15806 Wünsdorf
033702 211-1200