Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen
Volltext
Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.
Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.
Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Eigentumsnachweis
- ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne
Voraussetzungen
Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen. Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Eigentümer von Denkmalen: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Verfahrensablauf
- Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
- Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
- Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
- Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
- Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
10.07.2023Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Wünsdorfer Platz 4
15806 Wünsdorf
033702 211-1200