Aalfischerei abmelden
Volltext
- Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
- Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
Verfahrensablauf
- Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
12.06.2023Zuständige Stelle
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Dorfstr. 1
14513 Ruhlsdorf
03328 436-127