Jahresmeldung Aalfang zusenden
Volltext
Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie die Aalfischerei schriftlich/digital dokumentieren.
In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet und das Gewässer, das Gesamt-Fanggewicht der Aale, den Anteil der Blankaale sowie die Art und die Einsatzzeit der jeweils verwendeten Fanggeräte an.
Fassen Sie für die Jahresmeldung diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln Sie diese an die obere Fischereibehörde.
Rechtsgrundlage(n)
- § 32a Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- § 2a Absatz 4 Fischereiordnung des Landes Brandenburg (Bbg-FischO)
Voraussetzungen
Sie müssen für die Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
Verfahrensablauf
- Sie fassen ihre Aalfischerei zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
- Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern in mindestens einem Monat die Aalfischerei ausgeübt wurde, ist in jedem Fall ein Eintrag vorzunehmen.
Einträge sind für alle Monate erforderlich, in denen eine Aalfischerei tatsächlich stattgefunden hat, auch wenn kein Fangerfolg zu verzeichnen war. Dies dient der vollständigen Erfassung des Fangaufwandes in der Aalfischerei.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
12.06.2023Zuständige Stelle
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Dorfstr. 1
14513 Ruhlsdorf
03328 436-127