Kampfmittelbelastung Überprüfung
Volltext
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 37a OBG
§ 13 BbgBO
Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994
Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
- Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
- Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
- Betretungserlaubnis
Eigentumsnachweis
Voraussetzungen
Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800
Verfahrensablauf
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
- Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
10 bis 12 Wochen
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
- Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Betretungserlaubnis
- Merkblatt zur Freistellung von Kampfmittelanfragen für die Verlegung von Medienträgern
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 46
Fachlich freigegeben am
19.05.2020Zuständige Stelle
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Ansprechpunkt
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Fax: 033702/214200
Telefon Zentrale: 033702/2140
E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
Zuständige Stelle(n)
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Wünsdorf
033702 2140