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Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule Informationserteilung


Volltext

Nutzen Sie dafür das Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie
(a) einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten und die Koordination der Studienplatzvergabe nicht über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart)erfolgt oder wenn Sie
(b) einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

Erfolgt die Koordination der Studienplatzvergabe für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge in einem ersten Fachsemester über hochschulstart ist es notwendig, sich zunächst bei hochschulstart.de zu registrieren.

In welchen Studiengängen die Koordination der Studienplatzvergabe über hochschulstart erfolgt, entscheidet jede Hochschule selbst und gibt dies auf ihren Webseiten und auf ihren Bewerbungsportalen bekannt.

Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich für das erste Fachsemester ausschließlich über hochschulstart.de.

Für die Bewerbung in einem höheren Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt bei der Hochschule.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Anmeldung

Antrag höhere Fachsemester

Bachelor

Bachelorbewerbung

Bewerbung

Bewerbung höhere Fachsemester

Bewerbungsportal

Bewerbungsunterlagen

Hochschulzugangsberechtigung

Internationale Hochschulzugangsberechtigung

Konsekutiver Masterstudiengang

Master

Masterbewerbung Registrierung

NC

Nicht zulassungsbeschränkt

Numerus Clausus

Offener Studiengang

Online-Registrierung

Promotion

Stiftung für Hochschulzulassung

Studienfach

Studiengang

Studienplatz

Studienplatz-Registrierung

Studienplatzbewerbung

Studienplatzvergabe

Studium


Voraussetzungen

  • Sie müssen über eine nach den brandenburgischen Regelungen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine überragende künstlerische Befähigung nachweisen, kann für relevante Studiengänge auf den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie an Ihrer Wunschhochschule ein Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein/gewesen sein und passende/relevante Leistungen und Kompetenzen nachweisen können.
  • Für die Bewerbung auf ein konsekutives/weiterführendes Masterstudium müssen Sie in der Regel bereits ein grundständiges Studium absolviert haben. In den meisten Fällen sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die die Hochschule in den entsprechenden Zugangsordnungen regeln, die über die Webseiten der Hochschulen abrufbar sind. 

Sie müssen außerdem die Bewerbungsfristen einhalten und alle von der Hochschule geforderten Unterlagen und Nachweise einreichen, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber fällt ggf. eine Bearbeitungsgebühr an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule bzw. über das Serviceportal uni-assist e.V.


Verfahrensablauf

Für die Bewerbung bzw. die Immatrikulation wird ein Online-Zulassungs- bzw. - Immatrikulationsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs

Welche Schritte damit jeweils verbunden sind, wird im Portal oder auch auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule genau beschrieben.

Über das Ergebnis der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs und der Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder, wenn die Verfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert werden, auch über  hochschulstart.de informiert.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.


Fristen

Die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang


Weiterführende Informationen

  • Die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge müssen berücksichtigt werden.
  • Die geforderte Form und Frist ist einzuhalten.
  • Wenn die geforderten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums nicht erfüllt oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten wird, kann die Bewerbung bzw. das Immatrikulationsgesuch nicht berücksichtigt werden und muss vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
  • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.

In einigen Fällen kann bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang ein Härtefall geltend gemacht werden. Damit können sich die Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Gutachten vor, kann bei der Bewerbung online ein Härtefallantrag beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

27.05.2024

Zuständige Stelle

Die jeweilige Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0

Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0

Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0

Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300

Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0