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Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung Entgegennahme


Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Vollständige Anzeige
  • Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV

Voraussetzungen

Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
     

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.


Fristen

Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

;

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.08.2023;12.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam
033201 442-0