Förderung von Kulturprojekten im Land Brandenburg
Volltext
- Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen können in Brandenburg neben der Allgemeinen Kulturprojektförderung von vielfältigen genrespezifischen kulturellen Förderprogrammen der Landesregierung profitieren. Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Form von Zuwendungen.
- Eine grundsätzliche Orientierung zu den allgemeinen kulturellen Förderschwerpunkten gibt die überregional und spartenübergreifend geltende kulturpolitische Agenda, die ein wesentlicher Bestandteil der Kulturpolitischen Strategie 2024 des MWFK ist.
- Die Agenda basiert auf sechs thematischen Gestaltungsfeldern: (1) kulturelle Teilhabe, (2) Europa und internationale Verbindungen, (3) Transformation, Zukunftsverantwortung, Kulturerbe, (4) Kultur im ländlichen Raum, (5) Nachhaltigkeit, (6) Digitalisierung. Das Interesse des Landes bei der Kulturförderung gilt insbesondere Beiträgen, die modellhaft oder überregional wirksam eines oder mehrere Gestaltungsfelder aufgreifen und weiterentwickeln.
- Zentrale zuwendungsrechtliche Punkte für eine Antragstellung sind:
- Durchführungszeitraum eines Projektes ist regelmäßig auf das Kalenderjahr beschränkt
- gesicherte Gesamtfinanzierung des Kulturprojektes
- wirtschaftliche, sparsame und angemessene Kalkulation der beantragten Zuwendung
- Mindesthöhe zu beantragender Fördermittel: 2.500 € (bei Kommunen: 5.000 €)
- i.d.R. kein Höchstbetrag (bei Kommunen: regelmäßig zwischen 40 % bis 60 %, in Ausnahmen bis max. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)
- Regelfinanzierungsart: Anteilfinanzierung – d.h. zusätzlich Eigen- und/oder Drittmittel zur Finanzierung eines Projektes erforderlich
- in begründeten Ausnahmefällen ggf. auch Fehlbedarfs-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung (100 %) möglich
- Begründung der landesweiten Bedeutung und des öffentlichen Interesses des Projektes
- Antragsberechtigung:
- rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne unternehmerische Zielsetzung
- in einzelnen Fällen natürliche Personen
- Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als vorzeitiger Beginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Es dürfen somit keine finanziellen Verpflichtungen für das Projekt vor der Bewilligung eingegangen werden.
- Vollständige Antragsunterlagen: Das von Ihnen geplante Projekt müssen Sie im Antrag kurz inhaltlich beschreiben mit allen bereits bei Antragstellung bekannten Daten, Orten und Akteuren. Zur Antragstellung gehört auch ein Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben, die nach Bereichen detailliert aufgeführt werden müssen.
- Nach Abschluss des Projekts müssen Sie eine Abrechnung einreichen in Form eines Nachweises mit Beschreibung des Projektverlaufes und einer Aufstellung aller tatsächlichen Ausgaben, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen.
- Für die genrespezifischen Förderprogramme gelten darüber hinaus eigene ergänzende bzw. abweichende Fördergrundsätze (bzw. –richtlinien).
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausführliche Beschreibung und Zielsetzung des geplanten Projekts in Brandenburg (max. 5 Seiten)
- Detaillierter Finanzierungsplan (einjährig oder mehrjährig) mit allen projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben
- Satzung
- Vereins- oder Handelsregisterauszug
- Vertretungsbescheinigungen
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Freistellungsbescheid
- ggf. Vorliegende Förderzusagen/Inaussichtstellungen weiterer Förderer
Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, können Sie den jeweiligen Fördergrundsätzen entnehmen.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigung:
- rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne unternehmerische Zielsetzung
- in einzelnen Fällen natürliche Personen
Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Fördergrundsätzen und weiterführenden Informationen auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Verfahrensablauf
Für die Förderung eines Kulturprojektes bedarf es eines fristgerecht und vollständig eingereichten Antrags - schriftlich oder online.
- Über die Webseite des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gelangen Sie zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Kulturministeriums. Je nach Projektinhalt und –ziel stellen Sie entweder im Rahmen der allgemeinen Kulturprojektförderung oder eines der Förderprogramme einen Förderantrag.
- Lesen Sie bitte im Vorfeld aufmerksam die allgemeinen Hinweise zur Projektförderung bzw. die geltenden genrespezifischen Fördergrundsätze.
- Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese an das jeweils zuständige Fachreferat der Kulturabteilung.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen schriftlich (postalisch) oder online einzureichen. Für den schriftlichen Antrag nutzen Sie bitte die auf der MWFK-Website veröffentlichten Vorlagen.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Das zuständige Fachreferat prüft den Antrag. Bei einigen Förderprogrammen werden die Anträge von einer Fachjury bewertet.
- Sofern Rückfragen oder Nachforderungen zum Antrag bestehen, wird sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt.
- Nach Abschluss der Antragsprüfung bzw. des Juryverfahrens werden Sie über die Förderentscheidung informiert.
- Im Falle einer positiven Entscheidung werden Sie über die tatsächliche Förderhöhe informiert und ggf. um Überarbeitung des Finanzierungsplans gebeten.
- Im Falle einer negativen Entscheidung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sollten Sie noch vor Erhalt des Bewilligungsbescheides mit dem Projekt beginnen wollen, ist regelmäßig ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zu beantragen, der vom MWFK zu genehmigen ist. Andernfalls gilt regelmäßig der im Bewilligungsbescheid festgelegte Beginn zur Durchführung des Projektes.
- Liegen alle zur Bewilligung relevanten Unterlagen vor und sind etwaige Nachfragen abschließend geklärt, erhalten Sie per Post einen offiziellen Bewilligungsbescheid inkl. weiterer Anlagen (z. B. Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest), Empfangsbekenntnis, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis etc.)
- Die Nebenbestimmungen aus dem Bescheid sowie die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sind zwingend zu beachten.
- Die Zuwendung wird regelmäßig nach Eintritt der Bestandskraft im Rahmen der verfügbaren Landesmittel auf Anforderungen nach den ANBest ausgezahlt. Dafür ist das Formular "Mittelanforderung" zu verwenden. Es gilt regelmäßig die Verwendungsfrist von zwei Monaten nach Auszahlung der Fördermittel.
- Finanzielle und/oder inhaltliche Änderungen während der Projektumsetzung sind mitteilungs- und genehmigungspflichtig.
- Werden Fördermittel nicht vollständig verbraucht, ist das MWFK zu informieren und eine Rückzahlung zu veranlassen.
- Nach Abschluss des Kulturprojektes ist regelmäßig ein Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht, zahlenmäßigen Nachweis und detaillierten Belegliste, vorzulegen. Die Fristen und weitere einzureichende Nachweisunterlagen sind in den Nebenbestimmungen des Bewilliungsbescheides geregelt.
- Bei mehrjährig laufenden Kulturprojekten ist regelmäßig ein Zwischennachweis zu erbringen.
- Die zuständige Stelle prüft den Verwendungsnachweis.
- Bei Unstimmigkeiten, Nachforderungen, Überarbeitungen etc. wird sich die prüfende Person bei Ihnen melden.
- Im Falle einer beabsichtigten Geltendmachung von Erstattungs- und/oder Zinsansprüchen wird ein Anhörungsverfahren eingeleitet.
- Über das abschließende Ergebnis der verwaltungsmäßigen Prüfung des Verwendungsnachweises werden Sie entsprechend informiert.
Fristen
Für allgemeine Kulturprojektförderungen des Landes Brandenburg sind die Anträge im Ministerium bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen.
Für genrespezifische Förderprogramme können abweichende Fristen gelten.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Antragsformular inkl. Finanzierungsplan digital als ausfüllbare PDF verfügbar
- Online-Antragstellung ist möglich
- Schriftform ist aktuell noch erforderlich (bei einem Online-Antrag ist die postalische Zusendung eines sog. einseitigen Mantelbogens mit Originalunterschrift notwendig – perspektivisch wird das mit der Authentifizierung über BundID bzw. Mein Unternehmenskonto entfallen)
- persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
01.07.2024Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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