Bildungsgutschein
Volltext
Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter zu, dass sie Kosten einer beruflichen Weiterbildung sowie die hierfür notwendigen Fahrkosten übernimmt. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung.
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich).
Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:
- Bildungsziel
- zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
- Qualifizierungsschwerpunkte
- regionaler Geltungsbereich
Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss
Rechtsgrundlage(n)
- § 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
- § 16Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 81 ff. SGB III
- §§ 81 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SDG III)
Fristen
Gültigkeit: 1-3 Monate
Weiterführende Informationen
Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
21.02.2019Zuständige Stelle
Die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben - bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger).
Zuständige Stelle(n)
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0