Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung
Volltext
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
500,00 – 25.000,00 Euro
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie das Landes Brandenburg zu richten.
Bearbeitungsdauer
Über die Genehmigung ist spätestens sechs Monate nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen zu entscheiden.
Fristen
Der Antrag sollte rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gestellt werden (in der Regel einige Monate vorher).
Formulare/Schriftformerfordernis
Der Antrag kann auch über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden, § 4 Absatz 5 EnWG.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
04.09.2019Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
+49 331 866-0