Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung
Volltext
In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer für das zu betreibende Gewerbe oder für ein mit diesem verwandtes Gewerbe eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO besitzt
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
1 Unterlagen bei Einzelunternehmen
1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)
2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)
2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften
3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
3.2 Handelsregisterauszug
3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
Betriebsleiters
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft
4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
4.2 Handelsregisterauszug
4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
5 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
22.08.2019Zuständige Stelle
- Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)
- Sachlich: Handwerkskammer, § 10 Handwerksordnung (HwO)
- Örtlich: § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer Potsdam
Ahornstraße 18
14482 Potsdam
0331 3703-1