Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
Volltext
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
- Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
- Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
- geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
- Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
- Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
- Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
- Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
- Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
- persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
- Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
- https://www.hwk-ff.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/die-gebuehrenordnung/
- https://hwk-cottbus.de/gebuehren
- https://www.hwk-potsdam.de/artikel/gebuehren-9,783,2654.html
Verfahrensablauf
Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
- Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
- Datenschutzerklärung:
- https://www.hwk-cottbus.de/datenschutz
- https://www.hwk-potsdam.de/artikel/datenschutzerklaerung-9,892,3664.html
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
;Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
08.09.2022;26.05.2023Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer Potsdam
Ahornstraße 18
14482 Potsdam
0331 3703-1