Daten der Handwerksrolle Sperrung


Volltext

Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

ggf. Nachweise


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.


Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.


Bearbeitungsdauer

Unverzüglich


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

22.08.2019

Zuständige Stelle


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam
Ahornstraße 18
14482 Potsdam
0331 3703-1