Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme
Volltext
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis
Voraussetzungen
Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis
Verfahrensablauf
Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.
Fristen
Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern für Kommunales
Fachlich freigegeben am
07.01.2020Zuständige Stelle
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Polizeidirektion Nord
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin
03391 354-0