Fahrerlaubnis Ersterteilung


Volltext

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für alle Klassen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule

Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)

Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":

  • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können und
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

  • Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs)
  • Klasse B: 18 Jahre
  • Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
  • Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre
  • Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre
  • direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühren:

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 43,40
  • bei Erteilung als "Begleitetes Fahren mit 17": Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Begleitpersonenbei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 42,60

Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.

Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


Verfahrensablauf

Ihre gewünschte Fahrerlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

  • Den Antrag zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland
    • bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde,
    • bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt oder
    • bei einer sonstigen nach Landesrecht zuständige Behörde/Stelle beantragen.
  • Bei Antragstellung müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
  • Anschließend ermittelt die Fahrerlaubnisbehörde, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb Sie den Antrag mit Beginn der Fahrschulausbildung stellen sollten.
  • Muss nur noch die erforderliche Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, wird die Herstellung eines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Die zuständige Technische Prüfstelle wird mit der Durchführung ihrer Prüfung beauftragt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr Zeit die Prüfung abzulegen.
  • Nachdem Sie sowohl die theoretische als auch die gegebenenfalls erforderliche praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie den Kartenführerschein
    • entweder direkt von Ihrem Prüfer,
    • von der Fahrerlaubnisbehörde oder
    • von der Bundesdruckerei. Bis Sie den Kartenführerschein erhalten, bekommen Sie von Ihrem Prüfer einen vorläufigen Führerschein.

Hinweis: Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen AM, L und T auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Begehen Sie während der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten), die in das Fahreignungsregister einzutragen sind, ordnet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.


Bearbeitungsdauer

Variiert stark zwischen Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert es indes nur 24 Stunden bis maximal eine Woche bis zur Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle, soweit keine Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.


Fristen

  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
  • Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
  • Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

01.10.2019

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat StV11

Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Telefon: 030 18300-0

E-Mail: poststelle@bmvi.bund.de


Ansprechpunkt

Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518